Konzept für die Benutzung von Schulanlagen soll Vandalismus eindämmen

Freitag, 05. Februar 2010

Die Schulleiter Unterschleißheims haben sich in einem gemeinsamen Brief an die Stadt gewandt und darin über gehäufte Fälle mutwillig angerichteter Schäden vor allem in den Schulhöfen berichtet. Die Verursacher sind auch unter Einschaltung der Ordnungsbehörden nicht auszumachen, so dass die Allgemeinheit die Kosten für die Beseitigung zu tragen hat, die in den vergangenen Jahren hohe Summen erreicht hat. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung damit beauftragt, Überlegungen anzustellen, wie man Schulen besser schützen kann, beispielsweise durch Einzäunung der Schulhöfe.

Schulsportstätten sollen weiterhin Vereinen und Freizeitsportgruppen zur Verfügung stehen
Schon vor Jahren hat die Stadt beschlossen, die schulischen Sportanlagen neben der vorrangigen Nutzung durch die Schulen auch Vereinen und Freizeitsportgruppen zur Verfügung zu stellen. Dies ist auch in einer entsprechenden Benutzungsordnung so geregelt. Da die außerschulische Benutzung aber in Zeiten stattfindet, in denen in der Regel kein Schulpersonal mehr anwesend ist, sind diese Flächen immer mehr zu einem Treffpunkt für Jugendliche geworden ? leider vermehrt mit negativen Folgen. Gerade wegen der uneingeschränkten Zugänglichkeit der Schulanlagen kommt es immer wieder zu Vandalismusschäden und starker Verunreinigung. Die Schulsportstätten sind täglich bis 22.00 Uhr geöffnet, wobei keine zentrale Schließanlage und auch kein Schließdienst existiert. Generell möchte die Stadt an der Nutzung der Schulsportflächen auch außerhalb der Unterrichtszeit festhalten. Deshalb wird jetzt ein Konzept erarbeitet, wie dort die Sicherheit erhöht werden kann.

Pausenhöfe abtrennen
Das Benutzen der Pausenhöfe ist in der Benutzungsordnung bisher nicht explizit geregelt. Weil sie relativ frei zugänglich sind, werden hier die meisten Fälle von Vandalismusschäden und Verschmutzungen festgestellt. Vor allem in den Pausen- und Außenanlagen befinden sich bei den meisten Schulen die für sie sehr wichtigen Einrichtungen wie Mensen, Schulgärten, Erholungsflächen, Spiel- und Freizeitgeräte. Deswegen und auch, weil es kein öffentliches Interesse an der freien Zugänglichkeit gibt, prüft nun die Verwaltung, wie man die Pausenflächen besser von den Sportanlagen abtrennen und damit schützen kann.

Generell hat die Stadt als Schulaufwandsträger bei den Grundschulen und der Hauptschule die Aufgabe, die außerschulische Nutzung zu regeln. Wenn die Stadt nun ein Konzept erstellt, wie man die Benutzung besser regulieren kann, wird dies unter der Beteiligung verschiedenster Fachkräfte und Organisationen, die Erfahrung mit Schulen und Jugendlichen haben, erfolgen. 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.