Gesucht ? Gefunden

Montag, 22. Februar 2010

Wichtige Informationen rund um das Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas gefunden? Das Fundbüro der Stadt Unterschleißheim bietet Ihnen in beiden Fällen die bestmögliche Hilfestellung. Hier werden alle im Stadtgebiet Unterschleißheim gefundenen Gegenstände registriert und verwahrt. Die nachfolgenden Informatonen liefern Ihnen wertvolle Hinweise, damit Sie sich richtig verhalten, wenn Sie etwas gefunden haben oder suchen.

Das Fundbüro nimmt nicht an:
? Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
? Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
? Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen (z.B. Feuerlöscher, Kanister mit unbekanntem Inhalt, motorisierte Vehikel usw.).
? Gegenstände, die offensichtlich entsorgungsbedürftig sind und gesondert entsorgt werden müssen.
? Tiere. Hierfür ist der Tierschutzverein Unterschleißheim e.V. zuständig (Tel.: 0162/3229555).
? Alle Gegenstände, die Sie in der S-Bahn oder am Bahnhof finden. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Deutsche Bahn (www.bahn.de).
? Fundsachen, die nicht in Unterschleißheim gefunden werden. Sie sind in den jeweiligen Kommunen abzugeben.

Informationen für Finder:
Jeder, der einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen und ihn im Fundbüro der Stadtverwaltung abzugeben.
Bitte nennen Sie dabei:
? Name und Anschrift des Finders
? Datum des Fundes
? Ort des Fundes
Gefundene Fahrräder nimmt der Servicebetrieb, Hauptstr. 20, entgegen. Dessen Servicezeiten sind: Donnerstag, 07.00 bis 9.00 Uhr, 09.30 bis 12.00 Uhr, 12.30 bis 15.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache (089/31009-268).

Ihre Rechte als Finder:
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent vom Wert der Fundsache bis zu fünfhundert Euro, vom Mehrwert drei Prozent (§ 971 BGB). Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um privatrechtliche Ansprüche gegen den Verlierer handelt. Holt der Verlierer die Fundsache im Fundbüro Unterschleißheim ab, so ziehen wir - wenn möglich - den Finderlohn für Sie ein, wenn Sie den Anspruch bei der Abgabe der Fundsache geltend gemacht haben. Sie werden in diesem Falle automatisch benachrichtigt. Ist die Einziehung nicht möglich, so teilen wir dem Verlierer Ihren Namen und  Anschrift mit und Ihnen den Namen und Anschrift des Verlierers. Wird die Fundsache nicht abgeholt, können Sie nach sechs Monaten Eigentum an der Sache erwerben (§ 973 BGB), wenn Sie bei der Abgabe den Rückgabeanspruch geltend gemacht haben. Sie werden dann automatisch am Monatsanfang benachrichtigt. Zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 19 Abs.1 Nr.1 und Nr. 2 BayDSG) und der Privatsphäre werden folgende Gegenstände nicht an den Finder herausgegeben:
? Schlüssel
? digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone, sofern personenbezogene Daten von uns nicht gelöscht werden können.

Informationen für den Verlierer
Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 3 bis 5 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen oder Monate dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro Unterschleißheim abgegeben wird. Die Stadt Unterschleißheim bietet auch einen Online-Service an, mit dem Sie bequem von zu Hause aus rund um die Uhr nach Ihren verloren gegangenen Gegenständen suchen können. Unter www.unterschleissheim.de/Rathaus&Bürgerservice gibt es den Unterpunkt "Fundbüro". Klicken Sie hier auf Fundsachen online. Vielleicht finden Sie dort ihren verlorenen Gegenstand wieder. Zusätzlich wird  in den Schaukästen der Stadt Unterschleißheim alle drei Monate eine "Bekanntmachung der Fundsachen" ausgehängt. Auch hier können Sie sich informieren, welche Gegenstände aktuell im Fundbüro gelagert werden.
Fundsachen haben eine Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten ab Anzeige des Fundes. In dieser Zeit bemühen wir uns, den Verlierer zu ermitteln oder zu benachrichtigen. Nicht abgeholte Fundsachen gehen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in das Eigentum der Stadt Unterschleißheim über. Danach werden sie unter Berücksichtigung des Datenschutzes entweder vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt.

Ausländische Ausweise von nicht in Unterschleißheim gemeldeten Personen, werden über das Bundesverwaltungsamt Köln an die Botschaften der jeweiligen Länder verschickt. Bankkarten und Ausweise von Personen, die nicht in Unterschleißheim gemeldet sind, werden direkt an das jeweilige Geldinstitut bzw. die ausstellende Behörde verschickt. In Unterschleißheim gemeldete Verlierer von Ausweisen und Bankkarten werden schriftlich benachrichtigt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie deshalb ca. 2 Wochen warten.

Alle Gegenstände, die Sie in der S-Bahn oder am Bahnhof verloren haben, werden bei der Deutschen Bahn  verwahrt. Bitte informieren Sie sich unter www.bahn.de.

Sollten Sie ein Fahrrad vermissen, melden Sie sich beim Servicebetrieb, Hauptstr. 20, Tel.: 089/31009-268.

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