Für Unterschleißheim gilt Mietpreisbremse

Dienstag, 12. Mai 2015

Die Stadt Unterschleißheim hat sich an einer Datenerhebung zur Wohnungsversorgung in den bayerischen Gemeinden im Jahr 2014 beteiligt. An der Umfrage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr haben sich insgesamt 907 Gemeinden beteiligt, zu der es nun eine Rückmeldung an die Kommunen gab, die in der öffentlichen Grundstücks- und Bauausschusssitzung vorgestellt wurde.

Die Auswertung ergab wenig überraschend, dass Unterschleißheim zu einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf gehört. Mehr noch, ist eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Aus diesem Grund hat sich die Kommune bereits in der Vergangenheit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dafür eingesetzt, dass für Mieterhöhungen bei Bestandsmietern eine Kappungsgrenze in Höhe von 15 Prozent gilt, die seit geraumer Zeit durch Rechtsverordnung (Kappungsgrenzenverordnung) gilt.

Eine Entlastung des Mietmarkes wird vor allem mit der kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossenen und in Unterschleißheim anzuwendenden Mietpreisbremse erwartet. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf grundsätzlich nach dem verabschiedeten Gesetz künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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