Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

Mittwoch, 21. April 2010

18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 c "Gewerbegebiet Carl-von-Linde-Straße, Teil Nord-Ost"

Mit Beschluss des Grundstücks- und Bauausschusses Unterschleißheim vom 30.06.2008 wurde die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 i. V. mit § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch) des Planentwurfs für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Die Unterlagen mit Erläuterung der Planungsziele, der Umweltbericht sowie eingegangene, umweltbezogene Stellungnahmen können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, 3. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom 30. April 2010 bis einschließlich 02. Juni 2010 eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (Ill. Stock, Zimmer - Nr. 309/308) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben.

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