Eine blaue Parkzone wird es in Unterschleißheim nicht geben

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Unterschleißheim hatte keine andere Möglichkeit, als den Antrag auf Ausweisung einer blauen Parkzone abzulehnen. Das bekannte Münchner Pilotprojekt ist rechtlich in anderen Kommunen nicht zulässig.

Innerhalb des Altstadtrings in München gibt es diese blaue Zone, die an allen Einfahrtstraßen die Parkregelungen für den gesamten Bereich erklärt. Parkmöglichkeiten werden optisch angezeigt mit blauen Markierungen auf der Straße. Der Vorteil dieses Projektes ist eine erhebliche Reduzierung der Beschilderung in allen von der Zone umfassten Straßen. Geparkt werden darf nur dort, wo die blauen am Boden angebrachten Markierungen dies vorsehen.
Auf entsprechenden Antrag aus dem Stadtrat, eine solche blaue Zone auch in Unterschleißheim einzuführen, hatte sich die Stadtverwaltung im Vorfeld der Ausschussberatungen beim bayerischen Innenministerium über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Das Ministerium machte deutlich, dass eine einmalige und speziell auf das Münchner Zentrum zugeschnittene Pilotregelung in der Straßenverkehrsordnung geschaffen wurde. Eine Übertragung auf andere Städte und Kommunen sei nicht möglich und eine generelle Ausweitung des Modellprojektes auch nicht vorgesehen.
Den Unterschleißheimer Umwelt- und Verkehrsausschussmitgliedern blieb deshalb nichts anderes übrig, als den Antrag auf Einführung der blauen Parkzone einstimmig abzulehnen. Das Innenministerium verwies gegenüber der Stadtverwaltung darauf, dass die allgemeingültigen rechtlichen Instrumente der Straßenverkehrsordnung für andere Kommunen in Bayern ausreichend sind.

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