Das neue Bürgerserviceportal der Stadt Unterschleißheim

Dienstag, 10. April 2012

Weniger Behördengänge - Verwaltungsvorgänge jetzt auch online

Als erste kreisangehörige Stadt und als eine weniger Kommunen in Bayern hat die Stadt Unterschleißheim vor wenigen Tagen den Startschuss für ihr Bürgerserviceportal gegeben. Damit können die Unterschleißheimer  Bürgerinnen und Bürger immer mehr Behördengänge über das Internet einfach und bequem von zu Hause aus erledigen. Zunächst werden sieben Verwaltungsvorgänge im Einwohnermeldewesen zur Online-Bearbeitung angeboten. Das Bürgerserviceportal ist unter der Adresse www.buergerserviceportal.de/unterschleissheim erreichbar.

Den symbolischen ersten Knopfdruck tätigten vergangene Woche der Erste Bürgermeister Rolf Zeitler und Alexander Schroth, der Vorstandsvorsitzende der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), die die Stadt Unterschleißheim beim Einführungsprozess im IT-Bereich unterstützt. Das neue Bürgerserviceportal bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, folgende Verwaltungsvorgänge online zu erledigen:

? Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbescheinigung
? Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung
? Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren
? Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
? Vorerfassen von Anmeldedaten
? Voranzeige eines Umzuges innerhalb der Stadt
? Statusabfrage Ausweis

Wer im Besitz des neuen Personalausweises mit freigeschalteter elektronischer Funktion ist, kann sich mit diesem Dokument, einem geeigneten Lesegerät und einer individuellen PIN im Bürgerserviceportal rechtsgültig legitimieren und sicher authentifizieren. Dies erspart dem Bürger den Gang ins Rathaus, da eine persönliche Vorsprache nicht mehr von Nöten ist. Viel mehr wird eine lückenlose und transparente Online-Kommunikation zwischen den Unterschleißheimern und ihrer Stadtverwaltung möglich. Bislang wurden in Unterschleißheim fast 5.000 neue Ausweise beantragt, fast die Hälfte davon hat die Option der elektronischen Identifikation, also die eID Funktion, freischalten lassen.
Selbst mit dem alten Personalausweis ist es aber möglich, Anträge online zu stellen, allerdings müssen hier aus Gründen der Identifikation einige Unterlagen persönlich oder mit Vollmacht abgeholt werden. In beiden Fällen ist eine problemlose Bezahlung mittels Bankeinzug möglich.

Kontakt Bürgerbüro:
buergerbuero @ush.bayern.de , Tel.: 089/ 310 09 -0

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