Zu Beginn der Badesaison weist der Landkreis München auf folgende Regelungen hin:
In den Erholungsgebieten Unterschleißheimer See, Feringasee, Unterföhringer See (Poschinger Weiher), Heimstettener See und Deininger Weiher ist alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet. In dieser Zeit ist innerhalb der Erholungsgebiete unter anderem untersagt:
- Rad zu fahren, Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder, Mopeds, Mofas u. ä.) und Kraftfahrzeuganhänger zu benutzen, zu schieben und außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze abzustellen; ausgenommen sind die Wege und Flächen, die durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; Fahrräder dürfen geschoben werden (nicht jedoch am Deininger Weiher)
- das Mitbringen von Tieren
- offene Feuerstellen zu errichten und zu betreiben und außerhalb der für diesen Zweck zugelassenen Zonen oder auf dem Boden zu grillen; am Unterföhringer See und am Deininger Weiher ist es gänzlich untersagt, offene Feuerstellen zu errichten und zu betreiben
Auf dem Gelände des Erholungsgebiets Feringasee gibt es einen FKK Bereich. Dort ist das Baden ohne Bekleidung nur auf der Halbinsel und in einem Wasserbereich von 30 m Breite um die Halbinsel herum gestattet. Verstöße gegen diese Verbote können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
Die tägliche Gebühr für die Benutzung der Parkplätze beträgt:
- am Unterschleißheimer See 2,00 Euro je PKW und 1,50 Euro je Motorrad
- am Feringasee 2,50 Euro je PKW und 1,50 Euro je Motorrad,
- am Unterföhringer See 1,50 Euro je PKW,
- am Heimstettener See 2,00 Euro je PKW und 1,50 Euro je Motorrad
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Badegäste, um allen Besuchern einen erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen.