Bundesverordnung regelt Public-Viewing während der Fußball-WM 2014 in Brasilien

Mittwoch, 11. Juni 2014

Vom 12. Juni 2014 bis zum 13. Juli 2014 findet in Brasilien die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Wegen der Zeitverschiebung werden etliche Spiele erst um 21.00 Uhr, 22.00 Uhr oder gar erst um 0.00 Uhr hiesiger Zeit beginnen. Das aber wird die Fußball-Fans nicht davon abhalten, sie dennoch zu verfolgen, vielfach auch in Gemeinschaft mit Anderen im Rahmen der beliebten Public-Viewing-Veranstaltungen.

Um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Fußball-Fans und den Interessen derer, die die Nachtruhe suchen, zu ermöglichen, hat die Bundesregierung  aufgrund ihrer Bewertung der Fußball-WM als Veranstaltung von herausragendem  öffentlichen   Interesse, eine „Verordnung  über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen über die Fußball-WM 2014“ erlassen.  Aufgrund dieser Verordnung können die zuständigen Behörden nach pflichtgemäßem Ermessen einzelfallbezogene Entscheidungen über die Zulässigkeit und den Zeitrahmen von Public-Viewing-Veranstaltungen treffen.
Die Verordnung alleine reicht für das Abhalten von Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien nach 22.00 Uhr allerdings noch nicht aus, sondern ist lediglich die Ermächtigungsgrundlage für eine einzelfallbezogene Erlaubnis. In jedem Fall muss also zuvor ein Genehmigungsantrag gestellt werden. 

Dies gilt auch für öffentliche Fernsehübertragungen der Spiele in  gastronomischen Biergärten, auf Freischankflächen etc.
Keine Gültigkeit hat die Bundesverordnung jedoch für den privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen, Balkonen oder in Gärten - hier gilt uneingeschränkt die städtische „Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten“.
Fragen zum Thema beantwortet das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Unterschleißheim unter Tel.Nr. 31009-170.

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