Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.11.2012 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung behandelt, es wurde die Überarbeitung und erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. In der Sitzung am 10.12.2012 wurde ein Beschluss über den Stellplatznachweis getroffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 a "Keltenschanze" in der Fassung vom 10.12.2012 liegt einschließlich Begründung und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme noch bis 25.01.2013
im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP 63 a wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.