Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 129 A/II „Riedmoos-Zwerchwiesenweg“

Mittwoch, 06. August 2014

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 A/II gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Mit dem BP 129 A/II soll das seit 2007 ruhende Verfahren des BP 129 a I (Änderung des rechtsverb. BP 129 a) weitergeführt werden. Der großflächige BP 129 a I soll künftig in zwei Teilen, BP 129 A/II Zwerchwiesenweg und BP 129 A/I Würmbachstrasse, ins Verfahren gegeben werden.
Grund des Verfahrens ist der Aktualisierungsbedarf des rechtsverbindlichen BP 129a. Im Zeitraum zwischen 2005 und 2014 wurde eine größere Zahl von Einzelbeschlüssen für einzelne Bauvorhaben gefasst. Der BP 129 A/II ist dem gegenwärtigen Baubestand anzupassen, die Einzelbeschlüsse enthalten auch Optimierungsvorgaben der Festsetzungen zu Gunsten der Bauherren.

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 129 A/ II in der Fassung vom 29.04.2014  liegt einschließlich Begründung,  Umweltbericht und Anlagen zum Umweltbericht zur Einsichtnahme bis 11.09.2014 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der Umweltbericht enthält Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kultur u. sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen.  Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen liegen in diesem Verfahrensschritt noch nicht vor. Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem früheren Auslegungsverfahren des Jahres 2007 haben für diesen Geltungsbereich keine Relevanz mehr und werden neu eingeholt.
Weitere Informationen und Pläne auch unter www.unterschleissheim.de

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