I. Beschlussfassung
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2013 gem. Art. 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 68 der Gemeindeordnung (GO) die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2013 beschlos-sen.
II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2013 rechtsaufsichtlich behandelt. Sie enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III. Vermerk über die Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2013
und die öffentliche Auflage des Nachtragshaushaltsplans
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2013 einschließlich ihrer Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3
i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr.: N 206, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.