Die Stadt Unterschleißheim hat für das Kalenderjahr 2012 die Hundesteuer festgesetzt.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 tritt für 2012 keine Änderung ein, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird.
Die Hundesteuer 2012 wird zu den gleichen Beträgen wie im zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid festgesetzt und ist am 15. Februar fällig.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die komplette öffentliche Steuerfestsetzung einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung ist im Schaukasten nachzulesen.