Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Gewerbefläche westlich der Landshuter Straße/nördlich der Oskar-Maria-Graf-Straße“ gem. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch

Dienstag, 02. Juni 2015

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 04.05.2015 die Stellungnahmen und Anregungen aus dem vorangegangenen Auslegungsverfahren beschlußmäßig behandelt und die erneute Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 123 in der Fassung vom 04.05.2015 liegt einschließlich Begründung, schalltechnischer Untersuchung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 11.06.2015 bis 26.06.2015
im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG)
Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Die Auslegungsfrist wird gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf Grund des wiederholten Verfahrens angemessen verkürzt.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der Umweltbericht enthält Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kultur u. sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen und artenschutzrechtliche Belange.
Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen liegen aus dem letzten Verfahrensschritt nicht mehr vor.

Plan

 

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