Bekanntmachung Bpl.Nr. 109a

Freitag, 14. September 2012

Bebauungsplan Nr. 109 a "Bahnunterführung Hauptstraße/Bezirksstraße "

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung für den  Bebauungsplan  Nr. 109 a "Bahnunterführung Hauptstraße/Bezirksstraße " gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch:

Der Grundstücks- u. Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 18.02.2008 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 109 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 a beschlossen. In der Sitzung vom 21.06.2012 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 a gebilligt  und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan 109 a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das vom Stadtrat der Stadt Unterschleißheim beschlossene Unterführungsbauwerk einschließlich der neu zu errichtenden Straßen- und Wegeführungen geschaffen werden. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 a in der Fassung vom 21.06.2012  liegt einschließlich Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Begründung und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme in der Zeit  vom 14.09.2012 bis 15.10.2012 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Geschäftsbereichs 50  wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.