Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 129 d

Mittwoch, 26. August 2015

Bebauungsplan 129 d

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 129 d "Photovoltaikanlage westlich der BAB 92 und östlich der Sportfläche Vereinsheim Riedmoos"

Der Ferienausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 20.08.2015 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öff. Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 129 d beschlußmäßig behandelt.
Der gemäß Beschluss überarbeitete Bebauungsplanentwurf Nr. 129 d in der Fassung vom 20.08.2015
liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme

in der Zeit vom 04.09.2015 bis 18.09.2015

im Rathaus Unterschleißheim - Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt - (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Aufgrund der geringen Änderungen am Entwurf wurde die Auslegungszeit gern. § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei
Wochen verkürzt.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Der Umweltbericht enthält Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser,
Luft, Klima, Landschaftsbild, Kultur u. sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen und artenschutzrechtliche Belange. Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen liegen wie folgt vor:

• Landratsamt München (Ausschluß der Blendwirkung, Befreiung von der
 Landschaftsschutzgebietsverordnung,Erhöhung Abstand Zaun-Schwebelbach auf 18,3 m, Entwicklung  Ausgleichskonzept, landschaftsgerechte Eingrünung der Anlage)
• Wasserwirtschaftsamt München: (Verbreiterung und Entwicklung Uferstreifen, Mitteilungspflicht
Altlasten, Lage der Ausgleichsfläche im Wasserschutzgebiet)

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

Bebauungsplan 129 d

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.