Bekanntmachung

Dienstag, 04. Dezember 2012

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1 b (1. Änderung des rechtsverbindlichen BP Nr. 1 a) "Stockersiedlung"

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.02.2007  die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung behandelt, es wurde die Überarbeitung und erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.
Der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 1 b in der Fassung vom 12.02.2007  liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit  vom 14.12.2012 bis 18.01. 2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen  liegen zur aktuellen Planfassung nicht mehr vor.  

 

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