Bekanntmachung

Mittwoch, 23. Januar 2013

Allgemeinverfügung über Verbot des Mitführens und Konsumierens von Alkohol im Bereich des Rathausplatzes während des Faschingstreibens

Bekanntmachung

 
Die Stadt Unterschleißheim hat folgende


Allgemeinverfügung

erlassen, die hiermit öffentlich bekanntgegeben wird:

1. Am Faschingssamstag, den 09. Februar 2013, wird in der Zeit von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Bereich um den Rathausplatz als Veranstaltungsort des Faschingstreibens das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit verboten.

Der von dem Alkoholverbot erfasste Bereich ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, rot umrandet und wird begrenzt

  • im Norden durch den Robert-Koch-Weg zur Park-and-Ride-Fläche St.-Benedikt-Str.,
  • im Osten durch den Gehweg an der Raiffeisenstr.,
  • im Süden durch den Zufahrtsweg zur Park-and-Ride-Fläche unter der Le-Crès-Brücke und zum Rathausparkplatz,
  • im Westen durch den Grünstreifen an der Bahnlinie.            
         

Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche wird für diesen Zeitraum eingeschränkt.

2. Ausgenommen von diesem Verbot ist die im anliegenden Lageplan gelb gekennzeichnete Veranstaltungsfläche "Rathausplatz".

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

Hinweis:
Die Allgemeinverfügung mit ihrem vollständigen Wortlaut und der Rechtsbehelfsbelehrung kann im Rathaus auf Zi.Nr. 107 zu den üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.

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