Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 18.09.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 146 "Wohngebiet an der Alexander-Pachmann-Str./grundstücksbezogene Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 89 c " beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNr. 1002/4 (BayWA-Gelände) und 991/3, 722/12, 722/13 (ehem. Bahngelände).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 146 in der Fassung vom 08.02.2013 liegt einschließlich schalltechnischer Untersuchung und Begründung zur Einsichtnahme noch bis 24.04.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 146 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.