Bekanntmachung

Dienstag, 27. August 2013

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 145 „Kreuzstraße“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 11.07.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145  „Kreuzstraße“ beschlossen. In der Sitzung am 08.07.2013 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 145 verfolgt das  Ziel einer Nachverdichtung und städtebaulichen Ordnung der bestehenden Siedlung an der Kreuzstraße (südlich des Ortsteils Lohhof-Süd).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 145 in der Fassung vom 08.07.2013 liegt einschließlich Umweltbericht,  Begründung, artenschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung  zur Einsichtnahme bis zum 02.10.2013 im Rathaus Unterschleißheim - Geschäftsbereich Planen-Bauen- Umwelt -  (3. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden liegen in diesem Verfahrensschritt noch nicht vor.
Der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Vorprüfung enthalten Abwägungen und Informationen zu den Schutzgütern Mensch/Tiere/Pflanzen/Boden/Geologie/Wasser/Klima/Luft/Landschaftsbild/Kulturgüter.

 

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