Bekanntmachung

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 37 b „Textliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 a – Gewerbegebiet Hartwiesen – gem. § 3 Abs. 2 i.V. mit § 13 Baugesetzbuch“

Bebauungsplan 37 a

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 16.09.2013 die textliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 a beschlossen.
Die Änderung hat das Ziel, den im Teilbereich GE IV festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel von 46 auf 32 dB(A)/m² zu reduzieren (Nachtwert) und dafür im GE III den gleichartigen Pegel von 50 auf 52 dB(A)m² zu erhöhen. Mit dieser Änderungen der zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel  kann im GE III ein weiteres Postverteilerzentrum errichtet werden. Das GE  IV ist unbebaut, bei späterer Bebauung muss der geringe Pegel von 32 dB(A)/m² berücksichtigt werden, um keine negativen Auswirkungen auf das benachbarte Wohngebiet Lohhof-Süd zu erzeugen.
Die Aufstellung des BP Nr. 37 b findet gem. § 13  BauGB  im beschleunigten Verfahren statt.  Eine Umweltprüfung wird nicht vorgenommen, ein Umweltbericht nicht erstellt. Eine schalltechnische Untersuchung liegt vor.
Der Bebauungsplan Nr. 37 b in der Fassung vom 16.09.2013 liegt einschließlich Begründung und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme noch bis 08.11.2013 im Rathaus Unterschleißheim - Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

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