Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und öffentliche Auslegung des Bebau-ungsplanes Nr. 24 c "Maxfeldhof" gem. § 3 Abs. 2 i.V. mit § 13a Abs. 3 und § 13 Abs. 2 BauGB (Teiländerung des BP Nr. 24)

Montag, 01. März 2010

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 25.05.2009 den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 24 gefasst. In der Sitzung vom 22.02.2010 wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 24 c gebilligt und die Verfahrenseinleitung be-schlossen. Das Verfahren findet gem. § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschleunigt statt. Eine Umweltprüfung wird nicht vorgenommen, anstatt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 c in der Fassung vom 22.02.2010 liegt einschließlich  Be-gründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 05.03.2010 bis 08.04.2010 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ? (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargeleg-ten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrol-le)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Pla-nung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.

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