Ab 01. November

Dienstag, 02. November 2010

Neuer Personalausweis kann beantragt werden

Ab 01. November kann der neue Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis beantragt werden. Diese sogenannte eID-Funktion (electronic Identity), ein Chip, ein biometrisches Foto und ? optional ? Fingerabdrücke sind die wichtigsten Merkmale des neuen Ausweises. Der Personalausweis kostet 28,80 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro. Die Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist bei Antragstellung kostenfrei. Wer es nachträglich beantragt, muss dafür 6 Euro bezahlen. Grundsätzlich verliert der bisherige Personalausweis seine Gültigkeit nicht. Es ist ab sofort jedoch möglich, einen neuen elektronischen Personalausweis zu beantragen. Diese Multifunktionskarte im Scheckkartenformat beinhaltet einen Chip und ein biometrisches Lichtbild.

Elektronischer Identitätsnachweis
Eine wesentliche Funktionalität des neuen Personalausweises ist der elektronische Identitätsnachweis (eID). Mit der eID-Funktion kann man sich bei der Nutzung von elektronischen Diensten im Internet (eGovernment, eBusiness) sicher authentifizieren. Sobald Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, ist die Eingabe Ihrer persönlichen PIN erforderlich. Auch hier steht es jedem frei, diese Funktion zu aktivieren. Die Ein- oder Ausschaltung erledigen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros und ist jederzeit änderbar. Um sich mit dem neuen Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die eID-Funktion eingeschaltet sein. Diese Funktion kann ab 16 Jahren genutzt werden.

Elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann bei einem privaten Zertifizierungsdienst erworben werden, der sie nachträglich auf den neuen Personalausweis aufbringt. Die QES ist im Rechtsverkehr der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Im Internet getätigte, mittels QES unterzeichnete Rechtsgeschäfte werden dadurch nachweislich rechtswirksam. Für den Einsatz am heimischen PC benötigt man ein Kartenlesegerät und eine entsprechende Software.

Wer mehr wissen will, kann sich unter www.personalausweisportal.de detailliert über den neuen Personalausweis informieren.

Hinweis in eigener Sache
Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wurden für das neue Antragsverfahren intensiv geschult. Trotzdem ist wegen des großen Interesses am neuen Personalausweis und der zeitintensiven Antragsbearbeitung mit nicht unerheblichen Wartezeiten zu rechnen. Es wird deshalb nachdrücklich empfohlen, nur in dringenden Fällen sofort den neuen Ausweis zu beantragen. Wer einen Personalausweis hat, der noch längere Zeit gültig ist und diesen gegen die neue Version  austauschen möchte, sollte ihn ? um Wartezeiten zu vermeiden ? erst ab Mitte November oder Dezember beantragen.

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